Für ein Beratungsgespräch berechne ich, zu Beginn des Gespräches pauschal 30,-Euro. Dieser Betrag wird bei Inanspruchnahme einer Leistung, mit dem Honorar verrechnet
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, gilt
die sofortige Fälligkeit des Honorars zu Beginn des ersten Termins.
Sie
zahlen also bitte zum Termin das vereinbarte Honorar in bar und erhalten hierfür
eine ordentliche Quittung.
Unabhängig von dieser Fälligkeit erstelle ich Ihnen gern eine ordentliche
Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfe oder
bei Ihrer Zusatzversicherung zwecks Kostenerstattung einreichen
können.
Gegebenenfalls können Sie die Sitzungskosten als außergewöhnliche
Ausgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.
Eine
Praxisgebühr fällt nicht an.
Ausfallvergütung
Da ich eine reine
Terminpraxis führe, sind vereinbarte Sitzungstermine verbindlich einzuhalten. Da
diese Sitzungstermine für Sie reserviert
und speziell auf Ihr persönliches Anliegen ausgerichtet wurden, ist es mir nicht
mehr möglich, kurzfristig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine neu zu
vergeben, daher muss ich Ihnen den Verdienstausfall für die Sitzungstermine, die
Sie nicht oder nicht rechtzeitig absagen, in Rechnung stellen.
Die
Ausfallvergütung staffelt sich für Beratungs- und Einzelstunden, (bei
Sitzungs-Paketen ist die Ausfallvergütung auf den ersten Termin bezogen)
wie folgt:
Terminabsagen bis 72 Stunden vor dem Termin:
kostenfrei.
Terminabsagen 72 – 24 Stunden vor dem Termin: 50 %
Ausfallvergütung.
Terminabsagen 24 oder weniger Stunden vor dem Termin:
100 % Ausfallvergütung.
Diese Angaben sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit rechtsverbindlich. Sie gelten bereits für den telefonisch vereinbarten Ersttermin sowie für fest vereinbarte Folgetermine. (Rechtsprechung nach Amtsgericht Berlin-Neuköln, AZ C 179/04 sowie Amtsgericht Mainz: 81 C 221/03)
--Vereinbaren Psychotherapeuten mit ihren Klienten einen Termin - und sei es nur für das Erstgespräch -, ist eine kalendermäßige Bestimmung im Sinne von § 296 BGB und damit bei Nichterscheinen des Klienten zu diesem Erstgespräch entsprechend der oben angeführten Urteile ein Annahmeverzug anzunehmen. Der Termin wird ausschließlich für diesen Klienten freigehalten.
Der Klient kann ohne weiteres erkennen, dass stets nur ein Klient bestellt wird und deshalb die Sitzung pünktlich beginnt, so dass der Termin wegen der Art der Sitzung eingehalten werden muss.--
Da Arzt und Patient in diesem Fall ausdrücklich pünktliche Sitzung bzw. pünktliches Erscheinen vereinbaren, ist die Terminbestimmung verbindlich (vgl. hierzu Natter - Der Annahmeverzug des Patienten, MedR 1985, 258 (259), der ebenfalls annimmt, dass Psychotherapeuten einen Termin regelmäßig ausschließlich für einen Patienten freihalten und deshalb bei Nichterscheinen zu diesem Termin ihr Ausfallhonorar geltend machen können). Ein Hypnotiseur/Psychotherapeut hat - anders als z.B. Allgemeinmediziner – regelmäßig nicht die Möglichkeit, andere Klienten anstelle des ausgebliebenen zu behandeln; er kann den Einkommensverlust nicht wieder ausgleichen.
Wenn Sie zeitnah und unaufgefordert einen triftigen Grund geltend machen und
nachweisen, z.B. durch Vorlage eines
ärztlichen Attestes oder Ähnlichem, sehe
ich ggf. zu Ihren Gunsten von dieser Regelung ab.
Die Terminabsagezeiten
bezieht sich immer auf die normalen Stunden der
Praxisöffnungszeiten.
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Hausbesuche
Hausbesuche sind in der Zeit von montags
bis freitags von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr nur nach vorheriger Absprache
möglich.
Ein Anspruch darauf besteht nicht. Hausbesuche mache ich nur im Umkreis von 50 km maximal.
Für Hausbesuche
berechne ich pro Hausbesuch, zusätzlich eine Wegepauschale von 30,00 €.