Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber: Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt.
"Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit als Hypnotiseur, Regressionsanalytiker, Mental-Trainer, Coach und Lebensberater nicht die Dienste eines Arztes, eines Heilpraktikers oder eines Psychologen ersetzen!"
Meine Tätigkeiten grenzen sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes, des Heilpraktikers oder des Psychologen ab, indem zu keiner Zeit Diagnosen gestellt oder Heilungsversprechen abgegeben werden. Wird im Zusammenhang mit der Anwendung von Rückführungen und Hypnose im Allgemeinen von „Therapie oder Behandlung“ gesprochen, so ist in jedem Fall keine medizinische Therapie, Behandlung oder ein Heilversprechen im medizinischen Sinn damit beabsichtigt oder vorgesehen. Es werden von mir daher keine Leiden mit medizinischem Erfordernis oder Hintergrund behandelt oder Medikamente verabreicht.
Sollten Sie sich zur Zeit wegen irgendeines Leidens in medizinischer oder psychologischer Behandlung befinden, so unterbrechen sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Absprache mit Ihrem Arzt. Klären Sie auch mit Ihrem Hausarzt/Psychologen ob bei Ihnen, bei einer Hypnoseanwendung keinerlei medizinische Bedenken bestehen.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen grundsätzlich in der Gesundheits-Prävention und in der Anleitung zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte Ihres Körpers.
Wichtig ist besonders Ihre eigene Mitarbeit und Ihr Wille, die für Ihren angestrebten Erfolg hierbei zwingend notwendig sind, denn der Grund des Erfolges liegt in Ihrer ganz persönlichen und geistigen Konstitution und Haltung.
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